Simax Immobilien

Unser Service

Mit unseren Service stellen wir sicher, dass die Bedürfnisse unserer Mieter optimal erfüllt werden.

Durch eine Vielzahl von Dienstleistungen und Hilfestellungen, ermöglichen wir ein angenehmes Wohnen.

Wir stehen Ihnen zur Seite

Häufige Fragen

Hier finden Sie alle relevanten und wichtigen Informationen rund um Ihr Mietverhältnis.

Oftmals können Fragen schnell und einfach beantwortet werden. Wir haben Ihnen die häufigsten Fragen zusammengestellt, so dass Sie schnellstmöglich eine Antwort für Ihr Anliegen erhalten.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses (spätestens bei Auszug) sind die Mieträume in einem sauberen, ordentlichen und gestrichenen Zustand zurückzugeben.
Farbig gestrichene Wände, Decken, sowie Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; sie können auch in weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.
Eventuelle Mängel und Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Sämtliche Schlüssel (auch die selbst beschafften) sind dem Vermieter auszuhändigen. Die Einzelheiten besprechen wir mit Ihnen gerne persönlich bei einer Vorabnahme.

Die Miete ist spätestens zum dritten Werktag fällig. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Das entsprechende Formular erhalten Sie mit dem Mietvertrag oder auf Anfrage.
Sollte sich Ihre Bankverbindung während der Mietzeit ändern, so erteilen Sie uns bitte ein neues Lastschriftmandat. Nach Beendigung aller Forderungen aus dem Mietverhältnis erlischt die Einzugsermächtigung automatisch.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie Ihre Miete nicht zum zum dritten Werktag zahlen können. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen, die entstandenen Rücklastschriftgebühren, sowie für jede schriftliche Mahnung eine Gebühr von 5,00 EUR zu erheben.

Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe der dreifachen Nettokaltmiete fällig. Die Kaution kann in drei Teilbeträgen gezahlt werden, wobei die erste Teilzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.

Während des bestehenden Mietverhältnisses ist eine Verrechnung von Forderungen mit der Kaution nicht möglich. Nach Beendigung des Mietverhältnisse und ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung im vertragsgemäßen Zustand, wird die Kaution zurückgezahlt Sollten noch Forderungen bestehen, so werden diese von der Kaution abgezogen. Des Weiteren behalten wird uns das Recht vor, einen Anteil der Kaution für die Betriebskostenabrechnung einzubehalten. Der Einbehalt wird nach der Erstellung der Abrechnung selbstverständlich verrechnet und ausgezahlt, sofern es das Abrechnungsergebnis hergibt.

Kleintiere wie z.B. Zierfische, Wellensittiche, Hamster etc. dürfen in geringer Anzahl gehalten werden, sofern der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache dadurch nicht beeinträchtigt wird und andere Hausbewohner oder Nachbarn nicht belästigt werden, z.B. durch starke Gerüche oder Lärm.

Das Halten von größeren Tieren wie z.B. Hunde und Katzen bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Vermieters, die nach umfassender Abwägung der konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erteilt oder versagt wird.

Tierzucht in der Wohnung, im Keller, den Gemeinschaftsräumen sowie auf dem Grundstück ist verboten.
Das Halten von exotischen Tieren, wie Schlangen, Echsen, Spinnen u.ä. in den Wohnungen, in Kellerräumen, Nebenräumen und Gemeinschaftseinrichtungen sowie auf dem Grundstück ist ebenfalls verboten.

Das Füttern von Tauben auf dem gesamten Grundstück – einschließlich der Balkone – ist untersagt. Ebenfalls ist das Ausstreuen und Hinauswerfen von Tierfutter, Brot- und Speiseresten wegen der damit verbundenen Verschmutzung und Ungeziefergefahr nicht gestattet.

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Erfolgt die Kündigung bis zum 3. Werktag des Kalendermonats, wird dieser Monat auf die Kündigungsfrist angerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an. Sie erhalten eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit den Details zur weiteren Vorgehensweise.

Die Kündigung des Mietverhältnisses ist von allen Mietvertragspartner zu unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass ein gemeinsam abgeschlossener Mietvertrag auch nur gemeinsam kündbar ist.

Sofern ein Mietvertragspartner weiterhin in der Wohnung bleiben möchte, so ist eine erneute Prüfung erforderlich. Eine Weitervermietung und/oder Untervermietung ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet.

Eine Vorlage finden Sie hier: Vorlage Kündigungschreiben (13 kB)

Der Mietvertrag wird durch den Tod des Mieters nicht automatisch aufgehoben, sondern kann von den hinterbliebenen Bewohnern bzw. den Erben zu den gleichen Konditionen übernommen werden. Möchten die Hinterbliebenen nicht in der Wohnung verbleiben, können diese mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Erbe mit sämtlichen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis eintreten. Bestehende Forderungen oder zukünftige Nachforderungen gehen auf Sie über.

Sollten Sie das Erbe nicht annehmen, senden Sie uns bitte eine amtsgerichtlich ausgestellte Erbausschlagungsurkunde und vereinbaren mit uns einen Termin zur Schlüsselübergabe.

  • Aufnahme einer weiteren Person in den Mietvertrag:
    Sofern Sie eine weitere Person als Hauptmieter mit in den bestehenden Mietvertrag aufnehmen möchten, benötigen wir von der Person die ausgefüllte Mieterselbstauskunft.
    Eine Vorlage finden Sie hier: Vorlage für die Mieterselbstauskunft (99 kB)
    Sofern wir der Aufnahme zustimmen, wird ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag abgeschlossen.
  • Entlassung eines Mietvertragspartners:
    Möchte ein Mietvertragspartner aus dem Mietverhältnis ausscheiden, so informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Die Entlassung eines Mietvertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Allein die Mitteilung, dass ein Mietvertragspartner ausgezogen ist, reicht nicht aus. Alle Mietvertragspartner sind weiterhin an die Rechten und Pflichten des Mietvertrages gebunden und somit auch für Forderungen des Vermieters haftbar. Sofern wir der Entlassung zustimmen, wird ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag abgeschlossen.
  • Tod des im Mietvertrag aufgeführten (Ehe-) Partners:
    Benachrichtigen Sie uns bitte schriftlich und fügen Ihrem Schreiben eine Kopie der Sterbeurkunde. Es wird ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag abgeschlossen, dass Sie nun einziger Mietvertragspartner sind.
  • Untervermietung / Zwischenmiete:
    Eine Untervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Müll ist nach Wertstoffen zu trennen und in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
Stellen Sie keine Abfälle neben die Mülltonnen.

Kartons und sperrige Gegenstände sind zu zerkleinern, sollten die Behälter mal überfüllt sein, so nutzen Sie bitte die öffentlichen Entsorgungsmöglichkeiten.

Umweltbelastende und –gefährdende Abfälle (z. B. Batterien, Farbreste, Arzneimittel usw.) gehören
nicht in den Hausmüll.

Sperrmüll haben die Bewohner auf eigene Kosten zu entsorgen.
Essenreste, Fette und Öle gehören nicht in die Kanalisation (Toilette / Spüle).

Bitte beachten Sie die Beschilderungen an den Müllplätzen zur richtigen Abfallbeseitigung.
Eine Sortierhilfe finden Sie hier: Sortierhilfe zur Mülltrennung (73 kB)

Sofern Sie früher aus dem Mietvertrag entlassen werden möchten, sind die Einzelheiten mit uns zu vereinbaren. Eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis kann nur in Betracht gezogen werden, wenn Ihr Mietekonto keine Rückstände aufweist.

Sie können uns gerne einen Nachmieter vorschlagen, jedoch weisen wir Sie daraufhin, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, einen von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren.

Insbesondere sehen Sie bitte davon ab, Anzeigen zu inserieren, um einen Nachmieter zu finden.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie bis zum Ende Ihres vertraglich vereinbarten Mietverhältnisses weiterhin zur Zahlung der Miete verpflichtet sind, sofern nicht unmittelbar ein anschließender Mietvertrag zustande kommt.

Wir erstellen die Betriebs- und Heizkostenabrechnung, sobald uns alle Unterlagen der Versorger und Dienstleister vorliegen. Allerdings haben wir keinen Einfluss auf die Abrechnungszeiträume der einzelnen Versorger / Dienstleister.

Sie erhalten die Abrechnung jedoch spätestens innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums (gemäß gesetzlichen Bestimmungen).

Vor Abschluss eines Mietvertrags prüfen wir die Bonität der Mieter mit Hilfe der SCHUFA-Auskunft. Mit Ihrer Unterschrift auf der Mieterselbstauskunft stimmen Sie dem zu.

Balkonkästen dürfen nur auf der Innenseite der Balkonbrüstungswand bzw. dem Balkongeländer angebracht werden.

Das Herabwerfen von Gegenständen vom Balkon oder aus dem Fenster ist verboten.

Das Ausschütteln von Staublappen und das Abklopfen von Zigarettenasche ist untersagt.

Beim Blumengießen ist sicherzustellen, dass Wasser nicht auf darunter liegende Balkone tropft.

Wäschestücke dürfen innerhalb der Balkonbrüstung oder dem Balkongeländer, aber keinesfalls
auf und über die Balkonbrüstungswand bzw. das Balkongeländer hinausragend aufgehängt werden.

Das Grillen auf Terrassen, Balkonen und Loggien darf nur mit Elektrogrill erfolgen und die Nachbarn nicht belästigen.

Wir helfen Ihnen:

Einen Schaden melden

Haben Sie einen Mangel festgestellt und möchten uns diesem mitteilen?

Nutzen Sie hierfür gern unsere Schadensmeldung. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sie haben ein anders Anliegen oder eine Frage? Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

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Mit dem Absenden des Formulars erteilen Sie die Einwilligung in die Erhebung und Nutzung der vorstehend eingegebenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen.

Wir unterstützen Sie:

Informationen und Vorlagen

Hier finden Sie relevante Informationen und Hilfestellungen für ein besseres Wohngefühl und ein einwandfreies Mieterverhalten.

Um Ihnen im Bedarfsfall Erleichterung zu verschaffen, nutzen Sie gern unsere Vorlagen.

Dokumente für unsere Mieter:

1
Lüften und Heizen
Informieren Sie sich zum optimalen Lüften und Heizen Ihrer Wohnung.
tipps-zum-heizen-und-lueften_version1.pdf 20 kB
2
Sortierhilfe zur Mülltrennung
Was gehört in welche Mülltonne? Hier finden Sie eine Liste.
sortierhilfe-muell_version1.pdf 73 kB
3
Vorlage Kündigungschreiben
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Diese Vorlage können Sie mit Word öffnen und bearbeiten.
vorlage-wohnung-kuendigung.docx 13 kB
Anzahl Dateien: 3   Gesamtgröße: 105 kB